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Pflegegrad & Kosten

Wer bezahlt die Pflege?

Das ist fast immer die erste Frage. Hier steht in einfachen Worten, wie Sie zu einem Pflegegrad kommen, wer entscheidet und welches Geld Ihnen danach zusteht.

Kurz erklärt

Der Pflegegrad sagt, wie viel Hilfe ein Mensch im Alltag braucht. Es gibt fünf Stufen, von 1 bis 5. Stufe 1 heißt: wenig Hilfe. Stufe 5 heißt: sehr viel Hilfe, rund um die Uhr.

Den Pflegegrad vergibt die Pflegekasse. Sie gehört zu Ihrer Krankenkasse. Vorher schickt sie einen Gutachter zu Ihnen nach Hause. Er schaut sich an, was Sie noch selbst können und wobei Sie Hilfe brauchen.

Mit dem Pflegegrad bekommen Sie Geld oder Leistungen von der Pflegekasse. Ohne Pflegegrad zahlen Sie die Pflege selbst. Deshalb ist der Antrag der wichtigste Schritt.

Der Antrag kostet nichts und Sie können ihn jederzeit stellen. Auch wenn Sie unsicher sind, ob es reicht: Stellen Sie ihn. Ein abgelehnter Antrag hat keine Nachteile, ein zu spät gestellter schon.

Der Antrag, Schritt für Schritt

Fünf Schritte. Vom Anruf bis zum Bescheid dauert es meist einige Wochen. Die Leistung gilt rückwirkend ab dem Monat, in dem Sie den Antrag gestellt haben.

  1. Bei der Pflegekasse anrufen

    Ein Satz genügt: Ich beantrage einen Pflegegrad. Sie brauchen kein Formular und keinen Grund. Notieren Sie sich das Datum, ab da läuft alles.

  2. Formulare ausfüllen

    Die Pflegekasse schickt Ihnen Papiere nach Hause. Füllen Sie sie in Ruhe aus und schicken Sie sie zurück. Wir helfen Ihnen dabei, wenn Sie möchten.

  3. Eine Woche lang mitschreiben

    Schreiben Sie auf, wobei Hilfe nötig war und wie lange es gedauert hat. Auch nachts. Dieses Pflegetagebuch ist beim Gutachtertermin Ihr bester Beleg.

  4. Der Gutachter kommt

    Der Medizinische Dienst meldet sich schriftlich an. Der Besuch dauert etwa eine Stunde. Wer privat versichert ist, bekommt Besuch von Medicproof.

  5. Der Bescheid kommt

    Die Pflegekasse schreibt Ihnen, welchen Pflegegrad Sie bekommen. Wenn Sie mit dem Ergebnis nicht einverstanden sind, können Sie Widerspruch einlegen. Wir lesen den Bescheid mit Ihnen und sagen Ihnen, ob sich das lohnt.

So bereiten Sie den Termin vor

Der Gutachtertermin entscheidet über den Pflegegrad. Viele Familien stufen sich hier selbst zu niedrig ein, weil sie sich zusammenreißen. Das ist der häufigste Fehler.

  • Sagen Sie, wie ein schlechter Tag aussieht, nicht ein guter.
  • Legen Sie Arztbriefe, Medikamente und Hilfsmittel bereit.
  • Bitten Sie ein Familienmitglied, dabei zu sein.
  • Erzählen Sie auch von Hilfe in der Nacht.
  • Sprechen Sie über Vergesslichkeit und Unruhe, nicht nur über den Körper.
  • Fordern Sie das Gutachten an. Sie haben ein Recht darauf.

Der Gutachter vergibt Punkte in sechs Bereichen: Mobilität, geistige Fähigkeiten, Verhalten und Psyche, Selbstversorgung, Umgang mit Krankheit und Therapie sowie Alltag und soziale Kontakte. Aus der Summe ergibt sich der Pflegegrad.

Wir bereiten Sie kostenlos auf diesen Termin vor und sind auf Wunsch dabei.

Die fünf Pflegegrade

Was die fünf Stufen im Alltag bedeuten. Wie viel Geld zu welcher Stufe gehört, legt der Gesetzgeber fest, und das ändert sich regelmäßig. Deshalb steht es hier nicht.

  1. Die fünf Pflegegrade 1. Vieles geht noch allein. Einzelne Handgriffe fallen schwer, zum Beispiel Strümpfe anziehen oder Einkäufe tragen.

  2. Die fünf Pflegegrade 2. Regelmäßige Hilfe ist nötig, meist morgens und abends. Waschen, Anziehen und Kochen gehen nicht mehr ohne Unterstützung.

  3. Die fünf Pflegegrade 3. Hilfe ist mehrmals am Tag nötig, oft auch bei der Bewegung in der Wohnung. Allein zu bleiben wird schwierig.

  4. Die fünf Pflegegrade 4. Ohne Hilfe geht fast nichts mehr. Auch nachts wird Unterstützung gebraucht, die Familie ist stark eingebunden.

  5. Die fünf Pflegegrade 5. Pflege rund um die Uhr, mit besonderen Anforderungen. Meist ist die Person bettlägerig oder braucht ständige Aufsicht.

Welche Leistungen es gibt

Die Pflegekasse zahlt nicht einen Betrag, sondern mehrere Töpfe nebeneinander. Sie schließen sich nicht aus, viele Familien nutzen zwei oder drei davon.

  • Pflegesachleistungen

    Geld für einen Pflegedienst wie uns. Die Kasse rechnet direkt mit uns ab, Sie bekommen keine Rechnung.

    Nicht genutztes Geld verfällt am Monatsende.

  • Pflegegeld

    Geld für Angehörige, die selbst pflegen. Es wird an die pflegebedürftige Person überwiesen, die es frei weitergeben kann.

    Sie können Pflegegeld und Pflegedienst mischen. Dann wird das Pflegegeld anteilig gekürzt.

  • Entlastungsbetrag

    Ein fester Betrag jeden Monat für Betreuung und Hauswirtschaft, also für Gespräche, Begleitung, Einkaufen oder Putzen. Den gibt es schon ab Pflegegrad 1.

    Nicht genutztes Geld können Sie eine Zeit lang ansparen.

  • Verhinderungspflege

    Wenn die pflegende Person krank ist, arbeiten muss oder Urlaub macht, springen wir ein.

    Voraussetzung ist mindestens Pflegegrad 2.

Wie hoch die einzelnen Beträge sind und welche Fristen gelten, steht im Gesetz und ändert sich von Zeit zu Zeit. Deshalb nennen wir hier keine Zahlen. Den aktuellen Stand veröffentlicht das Bundesministerium für Gesundheit, und im Beratungsgespräch rechnen wir Ihren Fall mit Ihnen durch.

Leistungen der Pflegeversicherung beim Bundesministerium für Gesundheit

Wörter, die immer wieder vorkommen

Briefe von der Kasse sind voll davon. Hier stehen sie in einfachen Worten.

Pflegekasse
Sie gehört zu Ihrer Krankenkasse und bezahlt die Pflege. Jeder Antrag geht dorthin, nicht zum Amt.
Medizinischer Dienst, kurz MD
Der unabhängige Gutachterdienst der Krankenkassen. Er besucht Sie zu Hause und schlägt der Pflegekasse einen Pflegegrad vor. Entscheiden tut die Kasse.
Pflegetagebuch
Eine einfache Liste, in die Sie eine Woche lang eintragen, wobei Hilfe nötig war und wie lange. Ein Blatt Papier genügt.
Pflegesachleistung
Keine Sache, sondern die Arbeit eines Pflegedienstes. Die Kasse zahlt uns direkt.
Pflegegeld
Geld, wenn Angehörige oder Bekannte die Pflege übernehmen. Es kommt auf das Konto der pflegebedürftigen Person.
Kombinationsleistung
Die Mischung aus beidem: Ein Teil Pflegedienst, ein Teil Pflegegeld. Das ist der häufigste Fall.
Entlastungsbetrag
Ein fester Monatsbetrag für Betreuung und Haushalt. Er ist zweckgebunden, Sie bekommen ihn nicht bar ausgezahlt.
Verhinderungspflege
Ersatz, wenn die pflegende Person ausfällt. Zu Hause, stundenweise oder für mehrere Tage.
Kurzzeitpflege
Pflege für einige Wochen in einem Heim, zum Beispiel direkt nach einem Krankenhausaufenthalt.
Widerspruch
Ihr Einspruch gegen den Bescheid. Ein kurzer Brief reicht, die Begründung können Sie nachreichen. Viele Widersprüche haben Erfolg.

Sie müssen das nicht allein machen

Wir machen diesen Weg jede Woche mit Familien. Das kostet Sie nichts und Sie müssen dafür nicht unser Kunde werden.

  • Wir rufen mit Ihnen zusammen bei der Pflegekasse an.
  • Wir füllen die Formulare mit Ihnen aus.
  • Wir zeigen Ihnen, wie das Pflegetagebuch geht.
  • Wir sind beim Termin des Gutachters dabei.
  • Wir lesen den Bescheid und sagen Ihnen, ob er stimmt.
  • Wir schreiben mit Ihnen den Widerspruch.

Auf Deutsch oder auf Vietnamesisch, so wie es Ihnen leichter fällt.

Wir rechnen Ihren Fall mit Ihnen durch

Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Wir sehen uns Ihre Situation an, sagen Ihnen, welcher Pflegegrad realistisch ist und welche Leistungen dazu gehören.